Friedhof

Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Steinpleis
Grabarten und Gebühren


Sie haben einen lieben Angehörigen verloren. Trotz Trauer ist es notwendig, die Entscheidung für eine Bestattungs-/Grabart zu treffen. Sie möchten einerseits die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigen und andererseits den Möglichkeiten der Angehörigen gerecht werden.
Wir möchten Ihnen in unserer Übersicht die Details der verschiedenen Gräber erklären und Ihnen damit eine Hilfe zur Entscheidung anbieten.

Wir unterscheiden auf unserem Steinpleiser Friedhof grundsätzlich 2 Grabarten:

  • Wahlgrabstätten
  • Reihengrabstätten


1. Wahlgrabstelle

Dafür stehen Grabstellen auf mehreren Grabfeldern zur Auswahl.
Wie schon der Name sagt, können Sie bei einem Wahlgrab, den Ort des Grabes selbst auswählen.

Bei Wahlgrabstätten haben Sie die Möglichkeit, die vorgeschriebene Nutzungsdauer von 20 Jahren auf Wunsch wahlweise zu verlängern.

Die Wahlgrabstätte ist mit einer Hecke zu umpflanzen. Jegliche andere zusätzliche Umrandung ist nicht gestattet. Die Hecken werden in der Regel von unserem Friedhofsmitarbeiter verschnitten.

Das Wahlgrab ist zu bepflanzen. Sie können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder die Friedhofs-
verwaltung oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen. Sollten Sie dies zu gegebener Zeit wünschen, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten.

Wahlgrabstätten gibt es für Sargbestattung und für Urnen als Einzelgrab und auch als Doppelgrab.

Die Kosten betragen:
für eine Wahlgrabstelle Sargbestattung im Einzelgrab 415,00 €, zuzüglich FUG* 700,00 €
für eine Wahlgrabstelle Sargbestattung im Doppelgrab 830,00 €, zuzüglich FUG* 1.400,00 €
für eine Wahlgrabstelle Urne Einzel- bzw. Doppelgrab 415,00 €, zuzüglich FUG* 700,00 €

Wahlgrab für Sargbestattung

Wahlgrab für Urnenbestattung



Die heckenumpflanzten Gräber prägen das Bild unseres Steinpleiser Friedhofes. Wir möchten diese Gestaltung aus ökologischer Sicht erhalten und pflegen. Die Hecken werden vom Nutzungsberechtigten gepflanzt. Der jährliche Heckenschnitt wird vom Friedhofsträger übernommen, es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.


2. Reihengrabstelle

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sarg- oder Urnenbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren vergeben werden.


2.1. Reihengrabstelle für Einzel-Sargbestattung (pflegevereinfacht)

Wie schon der Name sagt, Reihengrab – hier können Sie nicht wählen, es geht der Reihe nach.

Die vorgeschriebene Ruhezeit von 20 Jahren kann nicht verlängert werden, eine Nachlösung oder ein Neuerwerb der Grabstelle ist ausgeschlossen.

Reihengräber werden nicht mit einer Hecke umpflanzt. Es sind mit Efeu bepflanzte Hügelgräber. Diese Bepflanzung macht das Reihengrab zu einem pflegevereinfachten Grab. Eine individuelle Gestaltung ist daher nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Kosten betragen:
für eine Reihengrabstelle Sargbestattung im Einzelgrab 375,00 €, zuzüglich FUG* 700,00 €



Sie können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder die Friedhofsverwaltung oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen. Dies ist für die gesamte Ruhezeit oder auch für eine verbleibende Restruhezeit möglich. Sollten Sie dies zu gegebener Zeit wünschen, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten.



2.2. Urnenreihengrab

Das Urnenreihengrab wird generell nur vom Friedhofsträger gestaltet. Eine individuelle oder Wechselbepflanzung der einzelnen Gräber ist nicht gestattet. Ebenso wenig sind individuelle Gestaltungen und sonstige Zutaten auf der Grabstätte zulässig. Für individuellen Blumenschmuck in Form von Sträußen (keine Kunstblumen) ist je eine Steckvase pro Grab an der von der Friedhofsverwaltung vorgesehenen Stelle zulässig.

Die Kosten betragen:
für ein einheitlich gestaltetes Urnenreihengrab 1.355,00 €, zuzüglich FUG* 700,00 €.

Die Gebühren schließen die Kosten für Grabmal und Pflege über die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 Jahren ein.







FUG*
Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechtes) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Unterhaltungsgebühr beträgt 35,00 EUR pro Grablager.

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Steinpleis kann jedezeit in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.

Jahreslosung 2024

Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.

Ev.-luth. Kirche Steinpleis

Kirchgasse 7
08412 Werdau